Der ZHA

Was ist der ZHA?

Der ZHA ist das höchste Gremium innerhalb der studentischen Heimselbstverwaltung gemäß § 7 Abs 4 Studentenheimgesetz.
Es besteht aus den Heimvertretern der einzelnen Wiener WIHAST-Heime.

Er hat jedes Jahr neu gewählt zu werden (näheres siehe Geschäftsordnung).

Der ZHA trifft seine Entscheidung demokratisch durch seine Mitglieder. Der ZHA wird vom Vorsitzenden einberufen, der auch die Sitzungen leitet.

Der ZHA handelt die Subjektförderungsanträge ab.
Auf Subjektförderung gibt es KEINEN Rechtsanspruch, Sie wird nach Billigkeit durch eine Mehrheitsentscheidung des ZHA gewährt.

Weiters ist der ZHA für alle Angelegenheiten zuständig, die alle WIHAST und Kuratoriumsheime betreffen

Der ZHA-Vorsitzende vertritt den ZHA nach aussen, insbesondere gegenüber der WIHAST.